BreitenhainErfGemAnerkV TH · Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Breitenhain, Kospoda, Linda b. Neustadt an der Orla und Stanau und der Stadt Neustadt an der Orla Vom 21. April 1995

Ausfertigungsdatum:
21.04.1995
Fundstelle:
GVBl. 1995, 202
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BreitenhainErfGemAnerkV

Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erfüllende Gemeinde

§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Stadt Neustadt an der Orla und den Gemeinden Breitenhain, Kospoda, Linda b. Neustadt an der Orla und Stanau, Saale-Orla-Kreis, daß die Stadt Neustadt an der Orla für die Gemeinden Breitenhain, Kospoda, Linda b. Neustadt an der Orla und Stanau die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt1)2).

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.