Gesetz über die Aufhebung der Berufsakademie Thüringen und der Staatlichen Studienakademie Thüringen Vom 24. Juli 2006*)
- Ausfertigungsdatum:
- 24.07.2006
- Fundstelle:
- GVBl. 2006, 381, 390
Aufhebung der Berufsakademie Thüringen
§ 1 Aufhebung der Berufsakademie ThüringenDie durch § 1 Abs. 1 des Thüringer Berufsakademiegesetzes vom 1. Juli 1998 (GVBl. S. 233) errichtete Berufsakademie Thüringen wird aufgehoben. Die Amtszeit der Mitglieder des Kollegiums, der Studienkommissionen und der Koordinierungskommissionen sowie die Mitgliedschaft der Studierenden in der Berufsakademie Thüringen enden mit deren Aufhebung.
Aufhebung der Staatlichen Studienakademie
§ 2 Aufhebung der Staatlichen StudienakademieDie durch § 1 Abs. 1 des Thüringer Berufsakademiegesetzes vom 1. Juli 1998 (GVBl. S. 233) errichtete Staatliche Studienakademie Thüringen wird aufgehoben. Die Staatliche Studienakademie Thüringen wird Rechtsnachfolger der aufgehobenen Staatlichen Studienakademie Thüringen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.