Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Teichwolframsdorf und Mohlsdorf und der Stadt Berga/Elster Vom 23. Mai 1996
- Ausfertigungsdatum:
- 26.11.2007
- Fundstelle:
- GVBl. 2007, 219
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446), verordnet das Innenministerium:
Erfüllende Gemeinde
§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Stadt Berga/Elster und den Gemeinden Teichwolframsdorf und Mohlsdorf, Landkreis Greiz, dass die Stadt Berga/Elster für die Gemeinden Teichwolframsdorf und Mohlsdorf die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.*)
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.