Anordnung über die Errichtung und den Sitz des Thüringer Landesbergamtes Vom 22. Mai 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 22.05.2002
- Fundstelle:
- GVBl. 2002, 203
Aufgrund des Artikels 90 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 1997 (GVBl. S. 525), ordnet die Landesregierung an:
§ 1Im Geschäftsbereich des für den Bergbau zuständigen Ministeriums wird das Thüringer Landesbergamt (TLBA) mit Sitz in Gera und einer Außenstelle in Bad Salzungen errichtet.
§ 2(1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Errichtung und den Sitz des Thüringer Oberbergamtes und der Bergämter vom 21. Oktober 1993 (GVBl. S. 651) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.