---
title: "BBiGöDAG TH — Thüringer Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes Vom 25. Juni 2001"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/th/bbigoedagth"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Thüringen"
language: "de"
source: "https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-BBiGöDAGTHrahmen"
updated: "2026-05-13T12:09:16+00:00"
---

# BBiGöDAG TH — Thüringer Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes Vom 25. Juni 2001

**Landesrecht Thüringen**
*Ausfertigung:* 25.06.2001
*Fundstelle:* GVBl. 2001, 69


### § 2

§ 2Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung als zuständige Stelle für die Berufsbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes nach § 73 Abs. 2 des BBiG in dem Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/Sozialversicherungsfachangestellter Träger der Sozialversicherung, soweit diese der Aufsicht des Landes unterstehen, zu bestimmen.

### § 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

### § 1

§ 1Das für die innere Landesverwaltung zuständige Ministerium erlässt durch Rechtsverordnung die Bestimmungen, die für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zur Ausfüllung von Ausbildungsordnungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich sind.

### Eingangsformel BBiGöDAG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1Das für die innere Landesverwaltung zuständige Ministerium erlässt durch Rechtsverordnung die Bestimmungen, die für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zur Ausfüllung von Ausbildungsordnungen nach § 25 Abs. 2 Nr. 4 des Berufsbildungsgesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich sind.

---

— Thüringer Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes Vom 25. Juni 2001
Amtliche Fassung: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-BBiGöDAGTHrahmen
Quelle: landesrecht.thueringen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
