BachfelduaErfGemAnerkV TH · Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Bachfeld und der Stadt Schalkau Vom 31. Mai 1995

Ausfertigungsdatum:
31.05.1995
Fundstelle:
GVBl. 1995, 243
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BachfelduaErfGemAnerkV

Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erfüllende Gemeinde

§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld, Landkreis Sonneberg, daß die Stadt Schalkau für die Gemeinde Bachfeld die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.*)

§ 2

Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft

§ 2 Auflösung der bestehenden VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Schalkau" wird aufgelöst.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.