Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Bachfeld und der Stadt Schalkau Vom 31. Mai 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 31.05.1995
- Fundstelle:
- GVBl. 1995, 243
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:
Erfüllende Gemeinde
§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld, Landkreis Sonneberg, daß die Stadt Schalkau für die Gemeinde Bachfeld die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.*)
Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft
§ 2 Auflösung der bestehenden VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Schalkau" wird aufgelöst.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.