Thüringer Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen (Thüringer Auslandsumzugskostenverordnung - ThürAUV -)Vom 29. August 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 29.08.1994
- Fundstelle:
- GVBl. 1994, 1048
ThürGVBl. 30 1994 S. 1048 Aufgrund des § 13 Abs. 3 des Thüringer Umzugskostengesetzes vom 10. März 1994 (GVBl. S. 271) verordnet der Innenminister:
§ 1Für die Abrechnung der Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen ist dieAuslandsumzugskostenverordnung vom 4. Mai 1991 (BGBl. I S. 1072) in der jeweils geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der dort genannten Bezeichnungen und Bestimmungen des Bundes die entsprechenden Bezeichnungen und Bestimmungen des Landes treten.
§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1994 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.