AumaVwGemBV TH · Thüringen

Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Auma-Weidatal" sowie über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaften "Auma" und "Weidatal" Vom 10. Dezember 1995

Ausfertigungsdatum:
10.12.1995
Fundstelle:
GVBl. 1996, 4
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel AumaVwGemBV

Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1

Bildung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Folgende Gemeinden des Landkreises Greiz haben auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart: Braunsdorf,Göhren-Döhlen,Merkendorf,Silberfeld,Staitz,Wiebelsdorf,Zadelsdorf und dieStadt Auma. (2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.

§ 2

Name und Sitz

§ 2 Name und SitzDie Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Auma-Weidatal" und hat ihren Sitz in Auma.

§ 3

Auflösung der Verwaltungsgemeinschaften "Auma" und "Weidatal"

§ 3 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaften "Auma" und "Weidatal"(1) Die Verwaltungsgemeinschaften "Auma" und "Weidatal" werden aufgelöst. (2) Die neugebildete Verwaltungsgemeinschaft "Auma-Weidatal" ist Rechtsnachfolgerin der beiden aufgelösten Verwaltungsgemeinschaften.

§ 4

Inkrafttreten

§ 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.