Anordnung über die Eingliederung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber und der Landesaufnahmestelle für Aussiedler in das Landesverwaltungsamt und Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes Vom 9. April 1996
- Ausfertigungsdatum:
- 09.04.1996
- Fundstelle:
- GVBl. 1996, 44
Artikel 1 Anordnung über die Eingliederung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber und der Landesaufnahmestelle für Aussiedler in das Landesverwaltungsamt.Die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber und die Landesaufnahmestelle für Aussiedler werden in das Landesverwaltungsamt eingegliedert.
Artikel 2Die Thüringer Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 11. November 1994 (GVBl. S. 1214) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 2 wird die Bezeichnung "die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber" durch die Bezeichnung "das Landesverwaltungsamt" ersetzt.2. In § 2 Abs. 2 wird die Bezeichnung "Landesamt für Soziales und Familie" durch die Bezeichnung "Landesverwaltungsamt" ersetzt.
Artikel 3Diese Anordnung und diese Verordnung treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung ordnet aufgrund des Art. 90 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625) an und verordnet aufgrund des § 10 Satz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 30. Juni 1993 (BGBl. I S. 1074), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2374), und des § 7 Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 30. Januar 1991 (GBl. S. 2):
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.