Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags Vom 28. März 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 28.03.2024
- Fundstelle:
- GVBl. 2024, 45
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Dem am 13. Dezember 2023 in Erfurt vom Freistaat Thüringen unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2Die Präsidentin des Landtags wird ermächtigt, den Wortlaut des IT-Staatsvertrags in der vom Tag des Inkrafttretens des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des IT-Staatsvertrags an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen bekannt zu machen.
§ 3(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, wird von der Präsidentin des Landtags im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen bekannt gemacht*.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.