Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung Vom 29. Januar 1992
- Ausfertigungsdatum:
- 29.01.1992
- Fundstelle:
- GVBl. 1992, 65
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Beamtenrechts des Landes Thüringen vom 17. Juli 1991 (GVBl. S. 217) setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:"Präsident des Landesverwaltungsamtes"
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.