Amtsbez1AnO TH · Thüringen

Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen Vom 8. Oktober 1991

Ausfertigungsdatum:
08.10.1991
Fundstelle:
GVBl. 1991, 551
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel Amtsbez1AnO

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Beamtenrechts des Landes Thüringen vom 17. Juli 1991 (GVBl. S. 217) setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:"Präsident des Thüringer Rechnungshofs""Vizepräsident des Thüringer Rechnungshofs"

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.