Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen Vom 8. Oktober 1991
- Ausfertigungsdatum:
- 08.10.1991
- Fundstelle:
- GVBl. 1991, 551
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Beamtenrechts des Landes Thüringen vom 17. Juli 1991 (GVBl. S. 217) setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:"Präsident des Thüringer Rechnungshofs""Vizepräsident des Thüringer Rechnungshofs"
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.