Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung Vom 13. Januar 1997
- Ausfertigungsdatum:
- 13.01.1997
- Fundstelle:
- GVBl. 1997, 66
Gemäß § 90 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes vom 10. Juni 1994 (GVBl. S. 589), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1996 (GVBl. S. 320), setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:"Präsident der Landesanstalt für Geologie"
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.