Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung Vom 14. Mai 1993
- Ausfertigungsdatum:
- 14.05.1993
- Fundstelle:
- GVBl. 1993, 320
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Beamtenrechts des Landes Thüringen vom 17. Juli 1991 (GVBl. S. 217) setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:"Landesarchäologe - als Leiter des Thüringischen Landesamtes für Archäologische Denkmalpflege"
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.