Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung Vom 10. Dezember 1992
- Ausfertigungsdatum:
- 10.12.1992
- Fundstelle:
- GVBl. 1992, 596
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Beamtenrechts des Landes Thüringen vom 17. Juli 1991 (GVBl. S. 217) setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:"Präsident der Landesanstalt für Umwelt"
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.