Thüringer Verordnung zur Auflösung der Zweigstelle des Amtsgerichts Mühlhausen in Bad Langensalza Vom 12. Oktober 2016
- Ausfertigungsdatum:
- 12.10.2016
- Fundstelle:
- GVBl. 2016, 515
Aufgrund des § 9 Abs. 4 des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes vom 16. August 1993 (GVBl. S. 553), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 288), verordnet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz:
§ 1Die Zweigstelle des Amtsgerichts Mühlhausen in Bad Langensalza wird aufgelöst.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.