Thüringer Verordnung zur Auflösung der Zweigstelle des Amtsgerichts Heilbad Heiligenstadt in Leinefelde-Worbis Vom 1. März 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 01.03.2007
- Fundstelle:
- GVBl. 2007, 64
Aufgrund des § 9 Abs. 4 des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes vom 16. August 1993 (GVBl. S. 553), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446), verordnet das Justizministerium:
§ 1Die Zweigstelle des Amtsgerichts Heilbad Heiligenstadt in Leinefelde-Worbis wird aufgelöst.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.