ABAmtAuflG TH · Thüringen

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Autobahnamtes und zur Änderung straßen- und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Vom 23. September 2003

Ausfertigungsdatum:
23.09.2003
Fundstelle:
GVBl. 2003, 433
8 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Anordnung zur Auflösung des Autobahnamtes(1) Das Autobahnamt mit Sitz in Erfurt wird aufgelöst. Der Bestand des Autobahnamtes wird in das Landesamt für Straßenbau eingegliedert. (2) § 1 Nr. 6 der Anordnung über die Errichtung der Straßenbaubehörden vom 9. Februar 2001 (GVBl. S. 13) wird aufgehoben. (3) Die Befugnis der Landesregierung nach Artikel 90 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen bleibt hiervon unberührt.

Artikel

Artikel 2 Änderung des Thüringer Straßengesetzes(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 3 Änderung der Thüringer Bundesfern- und Landesstraßen-Zuständigkeitsverordnung(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 4 Änderung der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 5 Änderung der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen VerordnungsrangDie durch die Artikel 3 bis 5 geänderten Teile der dort genannten Verordnungen können aufgrund der einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Artikel

Artikel 7 In-Kraft-TretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Eingangsformel ABAmtAuflG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.