Sachsen-Anhalt

Verordnung zur Auflösung von amtsgerichtlichen Zweigstellen Vom 21. August 2000

Ausfertigungsdatum:
21.08.2000
Fundstelle:
GVBl. LSA 2000, 548
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ZwStAuflV

Aufgrund des Artikels 10 Abs. 6 des Gesetzes über die Neugliederung der Amtsgerichte vom 17. Mai 2000 (GVBl. LSA S. 258), wird verordnet:

§ 1

§ 1Folgende Zweigstellen von Amtsgerichten werden aufgelöst lfd. Nr. Amtsgericht Zweigstelle am 1. Stendal Havelberg am 1. September 2000

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.