Gesetz über die Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster Vom 18. Dezember 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 18.12.2013
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2013, 546
§ 1Die Gemeinde Mühlanger wird in die Stadt Zahna-Elster eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde Mühlanger wird aufgelöst.
§ 2Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.