ZahnaEingemG ST · Sachsen-Anhalt

Gesetz über die Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster Vom 18. Dezember 2013

Ausfertigungsdatum:
18.12.2013
Fundstelle:
GVBl. LSA 2013, 546
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Die Gemeinde Mühlanger wird in die Stadt Zahna-Elster eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde Mühlanger wird aufgelöst.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.