Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach dem Wohnraumförderungsgesetz Vom 25. November 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 25.11.2002
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2002, 426
Aufgrund des § 9 Abs. 3 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2690), wird verordnet:
§ 1Die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen aufgrund von § 9 Abs. 3 Satz 1 des Wohnraumförderungsgesetzes wird auf das Ministerium für Bau und Verkehr übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.