Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften Vom 21. November 1997
- Ausfertigungsdatum:
- 21.11.1997
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 1997, 1018
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt(aufgehoben)
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften(aufgehoben)
Artikel 3 Rückkehr zum einheitlichen VerordnungsrangDie auf Artikel 2 Abs. 3, 6, 9 und 11 beruhenden Teile der dort genannten Verordnungen können auf Grund der für den Erlaß der jeweiligen Verordnung in Anspruch genommenen Verordnungsermächtigung durch Verordnung geändert werden.
Artikel 4 Neubekanntmachung(aufgehoben)
Artikel 5 Inkrafttreten und Übergangsregelungen(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.(2) Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.(3) Artikel 1 Nrn. 10 bis 13 findet auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden sind. Die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.