VwAEG ST · Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Einrichtung des Landesverwaltungsamtes Vom 17. Dezember 2003*

Ausfertigungsdatum:
17.12.2003
Fundstelle:
GVBl. LSA 2003, 352
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Auflösung von Behörden

§ 1 Auflösung von BehördenDie Staatlichen Schulämter, die Staatlichen Seminare für Lehrämter, das Staatliche Seminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, das Landesamt für Versorgung und Soziales sowie die Ämter für Versorgung und Soziales werden mit Ablauf des 31. Dezembers 2003 aufgelöst.

§ 2

Übergang der Aufgaben

§ 2 Übergang der AufgabenAlle Aufgaben, die den durch § 1 aufgelösten Behörden und den durch § 6 Abs. 1 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes aufgelösten Regierungspräsidien durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zugewiesen sind, gehen mit Ausnahme der der Landeszentralkasse im Regierungspräsidium Dessau zugewiesenen Aufgaben auf das Landesverwaltungsamt über.

§ 3

(aufgehoben)

§ 3 (aufgehoben)

§ 4

(aufgehoben)

§ 4 (aufgehoben)

§ 5

(aufgehoben)

§ 5 (aufgehoben)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.