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Gesetz über die Aufhebung des Versorgungsrücklagegesetzes Vom 17. Dezember 2014 *

Ausfertigungsdatum:
17.12.2014
Fundstelle:
GVBl. LSA 2014, 525
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Auflösung der Versorgungsrücklagen

§ 1 Auflösung der Versorgungsrücklagen (1) Die Versorgungsrücklagen im Land Sachsen-Anhalt werden zum 31. Dezember 2014 aufgelöst. (2) Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt - Landesversorgungsrücklage -“ wird dem Sondervermögen „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ zugeführt.

§ 2

Außerkrafttreten

§ 2 Außerkrafttreten Das Versorgungsrücklagegesetz vom 21. Dezember 1998 (GVBl. LSA S. 497) , zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 13 des Gesetzes vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68, 126) , tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.