Gesetz über die Regelung von Zuständigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts Vom 6. Juli 1993*
- Ausfertigungsdatum:
- 06.07.1993
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 1993, 334
§ 1Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung die Zuständigkeiten zu regeln, die sich ergeben 1. aus dem Straßenverkehrsrecht,2. aus dem Personenbeförderungsrecht,3. aus dem Güterkraftverkehrsrecht,4. aus dem Luftverkehrsrecht,5. aus dem Eisenbahnrecht.
§ 2Die Landesregierung kann diese Ermächtigung durch Verordnung auf das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr übertragen.Magdeburg, den 6. Juli 1993.Der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt Dr. KeitelDer Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. MünchDer Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Rehberger
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.