Bekanntmachung einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt Vom 24. August 1998
- Ausfertigungsdatum:
- 24.08.1998
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 1998, 370
Aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1997 - LVG 5, 6/97 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:§ 2 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt vom 30. Mai 1997 - GVBl. LSA Nr. 23/1997 vom 4. Juni 1997, S. 546 - ist mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt insoweit unvereinbar, als das Gesetz bereits für die nächste - dritte - Wahlperiode 1998 - 2002, beginnend mit dem 26. April 1998, in Kraft tritt und es keine Übergangsregelung für die Abgeordnetengruppe der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten im derzeitigen Landtag von Sachsen-Anhalt enthält.Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vom 23. August 1993 (GVBl. LSA S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Oktober 1996 (GVBl. LSA S. 332), Gesetzeskraft.Magdeburg, den 24. August 1998.Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-AnhaltIn Vertretung der StaatssekretärinDr. Oehlerking
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.