Subventionsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SubvG-LSA) Vom 9. Oktober 1992
- Ausfertigungsdatum:
- 09.10.1992
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 1992, 724
§ 1Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz) vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037).
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.