SubvG-LSA · Sachsen-Anhalt

Subventionsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SubvG-LSA) Vom 9. Oktober 1992

Ausfertigungsdatum:
09.10.1992
Fundstelle:
GVBl. LSA 1992, 724
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz) vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037).

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.