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Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale StraßenausbaumaßnahmenVom 15. Dezember 2020*

Ausfertigungsdatum:
15.12.2020
Fundstelle:
GVBl. LSA 2020, 712, 713
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Mehrbelastungsausgleich wegen der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

§ 1 Mehrbelastungsausgleich wegen der Abschaffung der StraßenausbaubeiträgeDie Gemeinden erhalten ab dem Jahr 2022 einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von jährlich 15 Millionen Euro zum Ausgleich dafür, dass sie Beiträge in Bezug auf Verkehrsanlagen und wiederkehrende Beiträge in Bezug auf Verkehrsanlagen für erforderliche Maßnahmen, für die ab dem 10. September 2020 das Vergabeverfahren für die Bauleistungen eingeleitet wurde, aufgrund des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht mehr erheben dürfen. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Verhältnis der Siedlungsflächen der Gemeinden. Maßgebend für die Berechnung ist die Größe der jeweiligen Siedlungsfläche am 31. Dezember 2019, die sich aus der Statistik des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt zu den Siedlungsflächen ergibt.

§ 2

Verordnungsermächtigung

§ 2 VerordnungsermächtigungHinsichtlich der Gewährung des Mehrbelastungsausgleichs wird die Landesregierung ermächtigt, durch Verordnung Fälligkeit und Auszahlung der Ausgleichsleistungen und die Auskunftspflichten der Gemeinden zur Ermittlung der Ausgleichsleistungen näher zu regeln sowie die zuständige Verwaltungsbehörde zu bestimmen.

§ 3

Evaluierung

§ 3 EvaluierungDie Landesregierung evaluiert die Regelung des Mehrbelastungsausgleichs im Hinblick auf die Auskömmlichkeit der Ausgleichszahlungen zum 1. Januar 2024 und legt dem Landtag spätestens bis zum 30. Juni 2025 einen schriftlichen Bericht vor.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.