GemNeuglG SDL · Sachsen-Anhalt

Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Stendal (GemNeuglG SDL) Vom 8. Juli 2010

Ausfertigungsdatum:
08.07.2010
Fundstelle:
GVBl. LSA 2010, 419
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

§ 1 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)Die Gemeinde Schinne wird in die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.

§ 2

Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal

§ 2 Einheitsgemeinde Hansestadt StendalDie Gemeinden Dahlen und Insel werden in die Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.

§ 3

Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

§ 3 Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck(1) Die Gemeinde Klein Schwechten wird in die Mitgliedsgemeinde Rochau der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck eingemeindet. Die Neuwahl des Gemeinderates der Gemeinde Rochau wird angeordnet. (2) Die Gemeinde Schwarzholz wird in die Mitgliedsgemeinde Hohenberg-Krusemark der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck eingemeindet. (3) Die nach Absatz 1 und 2 eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.

§ 4

Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark)

§ 4 Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark)(1) Die Gemeinde Wahrenberg wird in die Mitgliedsgemeinde Aland der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) eingemeindet. (2) Die Gemeinde Schönberg wird in die Mitgliedsgemeinde Hansestadt Seehausen (Altmark) der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) eingemeindet. (3) Die nach Absatz 1 und 2 eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.

§ 5

Inkrafttreten

§ 5 Inkrafttreten§ 3 Abs. 1 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. September 2010 in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.