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title: "StaatsSchZustStVtrG ST — Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 7. März 2011"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen-Anhalt"
language: "de"
source: "https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-StaatsSchZustStVtrGSTrahmen"
updated: "2026-05-13T16:36:29+00:00"
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# StaatsSchZustStVtrG ST — Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 7. März 2011

**Landesrecht Sachsen-Anhalt**
*Ausfertigung:* 07.03.2011
*Fundstelle:* GVBl. LSA 2011, 478


### Artikel

Artikel 1(1) Dem am 8. November 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen*.

### Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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— Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 7. März 2011
Amtliche Fassung: https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-StaatsSchZustStVtrGSTrahmen
Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
