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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 7. März 2011

Ausfertigungsdatum:
07.03.2011
Fundstelle:
GVBl. LSA 2011, 478
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem am 8. November 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen*.

Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.