Verordnung zur Umsetzung der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung Vom 7. Dezember 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 07.12.2009
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2009, 583
Aufgrund von § 37 Abs. 2d Nr. 1 und 2 des Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2005 (GVBl. LSA S. 520, 2008 S. 378), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2009 (GVBl. LSA S. 48), wird verordnet:
§§ 1 bis 4 (aufgehoben)
§§ 5 und 6 (aufgehoben)
§§ 7 bis 9 (aufgehoben)
AnlageDatenerhebung gemäß § 7 der Verordnung zur Umsetzung der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung Name und Adresse der Kindertageseinrichtung: … Zu prüfender Altersjahrgang: Kinder, die im Zeitraum 01. 07. … bis 30. 06. … geboren wurden. 1. Anzahl der im Rahmen der Sprachstandsfeststellung getesteten Kinder: Insgesamt mit „Delfin 4” - Stufe 1 mit „Delfin 4” - Stufe 2 anderes Verfahren (§ 2 Abs. 7) .................. .................. .................. .................. weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. davon mit Migrationshintergrund davon mit Migrationshintergrund davon mit Migrationshintergrund davon mit Migrationshintergrund davon mit Migrationshintergrund davon mit Migrationshintergrund davon mit Migrationshintergrund davon mit Migrationshintergrund .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. 2. Anzahl der getesteten Kinder, bei denen ein zusätzlicher Sprachförderbedarf nach der Sprachstandsfeststellung mit „Delfin 4” - Stufe 1 festgestellt wurde: Insgesamt .................. davon weiblich davon männlich .................. .................. davon mit Migrationshintergrund davon mit Migrationshintergrund .................. .................. 3. Anzahl der getesteten Kinder, bei denen ein zusätzlicher Sprachförderbedarf nach der Sprachstandsfeststellung mit „Delfin 4” - Stufe 2 festgestellt wurde: Insgesamt .................. davon weiblich davon männlich .................. .................. davon mit Migrationshintergrund davon mit Migrationshintergrund .................. .................. Zu fördernder Altersjahrgang: Kinder, die im Zeitraum 01. 07.… bis 30. 06.… geboren wurden. 4. Anzahl der geförderten Kinder: Insgesamt .................. davon weiblich davon männlich .................. .................. davon mit Migrationshintergrund davon mit Migrationshintergrund .................. .................. Hinweis: Die erhobenen Daten sind dem Landesjugendamt bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres über den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuzuleiten.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.