Verordnung zur Festlegung von Spielbankstandorten Vom 27. Mai 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 27.05.2013
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2013, 258
Aufgrund des § 2 Abs. 3 Satz 3 des Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 691), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2012 (GVBl. LSA S. 204, 210), wird verordnet:
Spielbankstandorte
§ 1 SpielbankstandorteGemeinden, in denen der Betrieb von Spielbanken oder Zweigstellen durch das für Spielbankaufsicht zuständige Ministerium zugelassen werden darf, sind die Landeshauptstadt Magdeburg, die Stadt Halle (Saale) und die Stadt Leuna.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.