SGB12RegSatzV ST 2007 · Sachsen-Anhalt

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Festsetzung von Regelsätzen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Vom 30. Mai 2007

Ausfertigungsdatum:
30.05.2007
Fundstelle:
GVBl. LSA 2007, 172
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SGB12RegSatzV

Aufgrund von § 28 Abs. 2 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378, 449), wird verordnet:

§ 1

Übertragung der Ermächtigung

§ 1 Übertragung der ErmächtigungDie Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen nach § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 40 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird auf das für Sozialhilfe zuständige Ministerium übertragen.

§ 2

In-Kraft-Treten

§ 2 In-Kraft-TretenDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.