Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Altmarkkreis Salzwedel (GemNeuglG SAW) Vom 8. Juli 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 08.07.2010
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2010, 410
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf
§ 1 Verbandsgemeinde Beetzendorf-DiesdorfDie Gemeinde Mehmke wird in die Mitgliedsgemeinde Flecken Diesdorf der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.
Verwaltungsgemeinschaft Salzwedel-Land, Einheitsgemeinde Hansestadt Salzwedel, ...
§ 2 Verwaltungsgemeinschaft Salzwedel-Land, Einheitsgemeinde Hansestadt Salzwedel, Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark) und Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde)(1) Die Gemeinden Wieblitz-Eversdorf und Steinitz der Verwaltungsgemeinschaft Salzwedel-Land werden in die Einheitsgemeinde Hansestadt Salzwedel eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst. (2) Die Gemeinden Mechau, Vissum, Rademin und Fleetmark der Verwaltungsgemeinschaft Salzwedel-Land werden in die Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark) eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst. (3) Die Gemeinden Jeggeleben, Badel und Zethlingen der Verwaltungsgemeinschaft Salzwedel-Land werden in die Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst. (4) Für die Verwaltungsgemeinschaft Salzwedel-Land gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.
Verwaltungsgemeinschaft Südliche Altmark, Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen
§ 3 Verwaltungsgemeinschaft Südliche Altmark, Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen(1) Die Gemeinden Breitenfeld, Dannefeld, Estedt, Jävenitz, Jeggau, Jerchel, Hottendorf, Köckte, Kassieck, Letzlingen, Lindstedt, Mieste, Miesterhorst, Peckfitz, Sachau, Seethen, Sichau und Solpke der Verwaltungsgemeinschaft Südliche Altmark werden in die Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst. (2) Für die Verwaltungsgemeinschaft Südliche Altmark gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.(3) Die Neuwahl des Stadtrates der Hansestadt Gardelegen wird angeordnet.
Inkrafttreten
§ 4 InkrafttretenDie §§ 2 und 3 treten am 1. Januar 2011 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. September 2010 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.