GemNeuglG SLK · Sachsen-Anhalt

Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Salzlandkreis (GemNeuglG SLK) Vom 8. Juli 2010

Ausfertigungsdatum:
08.07.2010
Fundstelle:
GVBl. LSA 2010, 418
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Einheitsgemeinde Stadt Seeland

§ 1 Einheitsgemeinde Stadt SeelandDie Gemeinde Gatersleben wird in die Einheitsgemeinde Stadt Seeland eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.

§ 2

Einheitsgemeinde Stadt Barby

§ 2 Einheitsgemeinde Stadt BarbyDie Gemeinde Gnadau wird in die Einheitsgemeinde Stadt Barby eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. September 2010 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.