Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Saalekreis (GemNeuglG SK) Vom 8. Juli 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 08.07.2010
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2010, 417
Einheitsgemeinde Teutschenthal
§ 1 Einheitsgemeinde TeutschenthalDie Gemeinde Angersdorf wird in die Einheitsgemeinde Teutschenthal eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.
Verwaltungsgemeinschaft Östlicher Saalkreis
§ 2 Verwaltungsgemeinschaft Östlicher SaalkreisDie Gemeinden Hohenthurm und Peißen werden in die Stadt Landsberg eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Östlicher Saalkreis gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.
Verwaltungsgemeinschaft Saalkreis Nord
§ 3 Verwaltungsgemeinschaft Saalkreis NordAus den Städten Löbejün und Wettin sowie den Gemeinden Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz und Rothenburg wird die Einheitsgemeinde Stadt Löbejün-Wettin gebildet. Mit Bildung der neuen Stadt werden die an der Neubildung beteiligten Städte und Gemeinden aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Saalkreis Nord gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.
Inkrafttreten
§ 4 Inkrafttreten§ 3 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. September 2010 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.