Sachsen-Anhalt

Gesetz zu dem Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 13. Dezember 1996

Ausfertigungsdatum:
13.12.1996
Fundstelle:
GVBl. LSA 1996, 380
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem zwischen dem 26. August 1996 und dem 11. September 1996 von den Regierungen der Länder unterzeichneten Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht (Anlage). (3) Nach seinem Artikel 7 Abs. 2 Satz 1 tritt der Staatsvertrag am 1. Januar 1997 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekanntzumachen.

Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Artikel

Artikel 1 bis 5 (Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 5 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.