QuedEingemG ST · Sachsen-Anhalt

Gesetz über die Eingemeindung der Stadt Gernrode und der Gemeinde Bad Suderode in die Stadt Quedlinburg Vom 18. Dezember 2013

Ausfertigungsdatum:
18.12.2013
Fundstelle:
GVBl. LSA 2013, 545
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Die Stadt Gernrode sowie die Gemeinde Bad Suderode der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz werden in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg eingemeindet. Die eingemeindete Stadt sowie die eingemeindete Gemeinde werden aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.