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title: "PolTKÜGKDLZStVtrG ST — Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts Vom 14. Dezember 2017"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/st/poltkuegkdlzstvtrgst"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen-Anhalt"
language: "de"
source: "https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-PolTKÜGKDLZStVtrGSTrahmen"
updated: "2026-05-13T16:31:16+00:00"
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# PolTKÜGKDLZStVtrG ST — Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts Vom 14. Dezember 2017

**Landesrecht Sachsen-Anhalt**
*Ausfertigung:* 14.12.2017
*Fundstelle:* GVBl. LSA 2017, 226


### Artikel

Artikel 1(1) Dem am 19. Juli 2017 und 8. September 2017 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 20 Abs. 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.*

### Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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— Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts Vom 14. Dezember 2017
Amtliche Fassung: https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-PolTKÜGKDLZStVtrGSTrahmen
Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
