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title: "Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung Vom 9. Oktober 1992"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen-Anhalt"
language: "de"
source: "https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-PolStrZustWrwAbkGSTrahmen"
updated: "2026-05-13T16:47:24+00:00"
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# Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung Vom 9. Oktober 1992

**Landesrecht Sachsen-Anhalt**
*Ausfertigung:* 09.10.1992
*Fundstelle:* GVBl. LSA 1992, 719


### Artikel

Artikel 1(1) Dem am 8. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

### Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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— Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung Vom 9. Oktober 1992
Amtliche Fassung: https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-PolStrZustWrwAbkGSTrahmen
Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
