Sachsen-Anhalt

Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung Vom 9. Oktober 1992

Ausfertigungsdatum:
09.10.1992
Fundstelle:
GVBl. LSA 1992, 719
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem am 8. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.