Sachsen-Anhalt

Gesetz zum Abbau von Benachteiligungen von Lesben und Schwulen Vom 22. Dezember 1997

Ausfertigungsdatum:
22.12.1997
Fundstelle:
GVBl. LSA 1997, 1072
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Abbau von Benachteiligungen von Lesben und Schwulen

§ 1 Abbau von Benachteiligungen von Lesben und Schwulen(1) Die Dienststellen und Einrichtungen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, ihre Aufgaben so zu erfüllen, daß niemand auf Grund seiner sexuellen Identität benachteiligt wird.(2) Verordnungen und Richtlinien sowie der Verwaltungsvollzug sind auf bestehende Benachteiligungen im Hinblick auf die sexuelle Identität zu überprüfen und bei Erfordernis zu verändern.

§ 2

Änderung von Gesetzen

§ 2 Änderung von Gesetzen(aufgehoben)

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.