Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - Vom 19. Dezember 2019*
- Ausfertigungsdatum:
- 19.12.2019
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2019, 1006
§ 1Dem am 6. Dezember 2019 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - wird zugestimmt.
§ 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 21 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.1)
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.