NordLBStVtrG ST 2019 · Sachsen-Anhalt

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - Vom 19. Dezember 2019*

Ausfertigungsdatum:
19.12.2019
Fundstelle:
GVBl. LSA 2019, 1006
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem am 6. Dezember 2019 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - wird zugestimmt.

§ 2

§ 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 3

§ 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 21 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.1)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.