Gesetz zur Garantieermächtigung des Ministeriums der Finanzen zugunsten der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - Vom 9. April 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 09.04.2009
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2009, 188
§ 1Das Ministerium der Finanzen ist ermächtigt, zu angemessenen Bedingungen Garantien und Bürgschaften zulasten des Landes in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 bis zu einer Höhe von jährlich 1 650 000 000 Euro zugunsten eines durch Aktiva vollständig besicherten Emissionsprogramms der Norddeutschen Landesbank zu übernehmen.
§ 2Die Garantieentgelte werden vorwiegend für Investitionen im Bereich der Bildungsinfrastruktur verwendet.
§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.