NordLBGarEG ST 2009 · Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Garantieermächtigung des Ministeriums der Finanzen zugunsten der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - Vom 9. April 2009

Ausfertigungsdatum:
09.04.2009
Fundstelle:
GVBl. LSA 2009, 188
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Das Ministerium der Finanzen ist ermächtigt, zu angemessenen Bedingungen Garantien und Bürgschaften zulasten des Landes in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 bis zu einer Höhe von jährlich 1 650 000 000 Euro zugunsten eines durch Aktiva vollständig besicherten Emissionsprogramms der Norddeutschen Landesbank zu übernehmen.

§ 2

§ 2Die Garantieentgelte werden vorwiegend für Investitionen im Bereich der Bildungsinfrastruktur verwendet.

§ 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.