MedienDStVtrG ST · Sachsen-Anhalt

Gesetz zum Mediendienste-Staatsvertrag Vom 26. Juni 1997

Ausfertigungsdatum:
26.06.1997
Fundstelle:
GVBl. LSA 1997, 572
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem am 20. Januar, 28. Januar, 31. Januar, 5. Februar, 7. Februar und 12. Februar 1997 unterzeichneten Mediendienste-Staatsvertrag wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht (Anlage).(3) Nach seinem § 23 Abs. 1 Satz 1 tritt der Staatsvertrag am 1. August 1997 in Kraft. (4) Es ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekanntzumachen, wenn 1. der Staatsvertrag nach seinem § 23 Abs. 1 Satz 2,2. § 2 Abs. 1 Satz 3 des Staatsvertrages nach seinem § 23 Abs. 2 gegenstandslos wird.

Artikel

Artikel 2(aufgehoben)

Artikel

Artikel 3(aufgehoben)

Artikel

Artikel 4 InkrafttretenVorbehaltlich Satz 2 tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 2 Nrn. 2 und 8, 9, 11 und 12 tritt am 1. August 1997 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.