GemNeuglG MSH · Sachsen-Anhalt

Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Mansfeld-Südharz (GemNeuglG MSH) Vom 8. Juli 2010

Ausfertigungsdatum:
08.07.2010
Fundstelle:
GVBl. LSA 2010, 416
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Einheitsgemeinde Stadt Allstedt

§ 1 Einheitsgemeinde Stadt AllstedtDie Gemeinde Winkel wird in die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.

§ 2

Einheitsgemeinde Stadt Arnstein

§ 2 Einheitsgemeinde Stadt ArnsteinDie Gemeinden Arnstedt und Wiederstedt werden in die Einheitsgemeinde Stadt Arnstein eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.

§ 3

Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land

§ 3 Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder LandDie Gemeinde Dederstedt wird in die Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.

§ 4

Einheitsgemeinde Südharz

§ 4 Einheitsgemeinde SüdharzDie Stadt Stolberg (Harz) und die Gemeinde Wickerode werden in die Einheitsgemeinde Südharz eingemeindet. Die eingemeindete Stadt und eingemeindete Gemeinde werden aufgelöst.

§ 5

Verwaltungsgemeinschaft Hettstedt

§ 5 Verwaltungsgemeinschaft HettstedtDie Gemeinden Ritterode und Walbeck werden in die Stadt Hettstedt eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Hettstedt gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.

§ 6

Inkrafttreten

§ 6 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. September 2010 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.