LEP ST 2010 · Sachsen-Anhalt

Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt Vom 16. Februar 2011

Ausfertigungsdatum:
16.02.2011
Fundstelle:
GVBl. LSA 2011, 160
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LEP

Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. April 1998 (GVBl. LSA S. 255), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2007 (GVBl. LSA S. 466) wird verordnet:

§ 1

Gegenstand der Verordnung

§ 1 Gegenstand der VerordnungDer in der Anlage enthaltene Landesentwicklungsplan mit seinen Anhängen 1 (Zeichnerische Darstellung), 2 und 3 (Zusammenfassende Erklärung und Umweltbericht) ist Bestandteil dieser gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch die Landesregierung beschlossenen Verordnung. Die in Satz 1 genannten Bestandteile sind Verordnungsrecht.

§ 2

Überleitungsvorschrift

§ 2 ÜberleitungsvorschriftDie Regionalen Entwicklungspläne für Planungsregionen gelten fort, soweit sie den in dieser Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht widersprechen. Die Regionalen Teilgebietsentwicklungspläne gelten fort, soweit sie den in dieser Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht widersprechen.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.