LASJGErrG ST · Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Errichtung des Landesamts für Soziales, Jugend und Gesundheit Vom 12. März 2026*

Ausfertigungsdatum:
12.03.2026
Fundstelle:
GVBl. LSA 2026, 72
7 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Errichtung

§ 1 Errichtung(1) Im Geschäftsbereich des für Gesundheit und Soziales zuständigen Ministeriums wird ein Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit mit Sitz in Halle (Saale) als obere Landesbehörde errichtet.(2) Das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit ist berechtigt, unselbständige Nebenstellen in Magdeburg und in Dessau-Roßlau zu unterhalten.

§ 2

Aufsicht und Organisation

§ 2 Aufsicht und Organisation(1) Die Dienstaufsicht über das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit führt das für Gesundheit und Soziales zuständige Ministerium.(2) Die Fachaufsicht führen:1. über das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit:das für Gesundheit und Soziales zuständige Ministerium,2. über die Landkreise und kreisfreien Städte:das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit und das für Gesundheit und Soziales zuständige Ministerium als oberste Fachaufsichtsbehörde,3. über die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden:die Landkreise, das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit als obere Fachaufsichtsbehörde und das für Gesundheit und Soziales zuständige Ministerium als oberste Fachaufsichtsbehörde.In Angelegenheiten der Tierarzneimittelherstellerüberwachung tritt anstelle des für Gesundheit und Soziales zuständigen Ministeriums das für Tierarzneimittelwesen zuständige Ministerium, in Angelegenheiten der Prüfung von Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemikern das für Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung zuständige Ministerium. Für die Aufsicht nach den Sätzen 1 und 2 gelten die §§ 145 bis 148 des Kommunalverfassungsgesetzes entsprechend.(3) Die Rechtsaufsicht führen:1. über die Landkreise und kreisfreien Städte:das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit und das für Gesundheit und Soziales zuständige Ministerium als oberste Rechtsaufsichtsbehörde,2. über die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden:die Landkreise, das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit als obere Rechtsaufsichtsbehörde und das für Gesundheit und Soziales zuständige Ministerium als oberste Rechtsaufsichtsbehörde.Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Für die Aufsicht nach den Sätzen 1 und 2 gelten die §§ 145 bis 148 des Kommunalverfassungsgesetzes entsprechend.(4) Das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit wird von einer Präsidentin oder von einem Präsidenten geleitet.(5) Der Organisationsplan ist von der Dienstaufsicht zu genehmigen.

§ 3

Aufgabenübergang

§ 3 AufgabenübergangFolgende Aufgaben gehen auf das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit über:1. die bisher von der Sozialagentur Sachsen-Anhalt wahrgenommenen Aufgaben und,2. folgende bisher vom Landesverwaltungsamt wahrgenommene Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:a) insbesondere die in der Anlage aufgeführten Aufgaben der Abteilung 5,b) die im Referat 201 wahrgenommene Aufgabe Bestattungswesen,c) die im Referat 207 wahrgenommene Aufgabe Integration,d) die im Referat 306 wahrgenommene Aufgabe Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ unde) die im Referat 302 wahrgenommene Aufgabe EU-Förderung, 3. die bisher in der Abteilung 5 des Landesverwaltungsamtes aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten wahrgenommenen Aufgaben Tierarzneimittelherstellerüberwachung sowie Prüfung von Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemikern.

§ 4

Rechtsnachfolge, sachliche Zuständigkeit

§ 4 Rechtsnachfolge, sachliche Zuständigkeit(1) Das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit ist Rechtsnachfolger der Sozialagentur Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes hinsichtlich der Aufgaben nach § 3 Nrn. 2 und 3 und tritt somit in alle Verwaltungsverfahren und alle anhängigen Gerichtsverfahren ein.(2) Das für Gesundheit und Soziales zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Verordnung dem Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit weitere Aufgaben zu übertragen oder ihm diese wieder zu entziehen.

§ 5

Übertragung der personalrechtlichen Befugnisse und Zuordnung des Personals

§ 5 Übertragung der personalrechtlichen Befugnisse und Zuordnung des Personals(1) Die personalrechtlichen Befugnisse können durch Erlass vom für die Dienstaufsicht zuständigen Ministerium auf das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit übertragen werden.(2) Die Beamtinnen und Beamten sowie die Beschäftigten der Sozialagentur Sachsen-Anhalt werden dem Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit zugeordnet.(3) Die Beamtinnen und Beamten sowie die Beschäftigten des Landesverwaltungsamtes, welche die Aufgaben nach § 3 Nrn. 2 und 3 wahrnehmen, werden dem Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit zugeordnet.(4) Als Stichtag für die Bestimmung des zu überführenden Personals wird der 30. September 2025 festgesetzt.

§ 6

Haushalt

§ 6 HaushaltDie für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Haushaltsmittel, Stellen und Ziele für Vollzeitäquivalente der übergehenden Aufgaben des Landesverwaltungsamtes sowie die anteiligen direkten und indirekten Personalkosten sowie Sachausgaben werden aus dem Einzelplan 03 in den Einzelplan 05 überführt. Die Umsetzung erfolgt gemäß der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium und der für die Dienstaufsicht über das Landesverwaltungsamt zuständigen Stelle.

Anlage LASJGErrG

Anlage (zu § 3 Nr. 2 Buchst. a)1. Landesjugendamta) Verwaltungsleitung des Landesjugendamtes, Landesjugendhilfeausschuss,b) Jugendhilfe und Kinderschutz,c) Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz,d) Fachaufsicht über die Jugendämter bei der Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes,e) Finanzierung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz,f) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege,g) Umsetzung von Zuweisungs- und Bewilligungsverfahren im Rahmen der Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes,h) Demokratieförderung,i) Förderung/Projekte Geschlechtergerechtigkeit/LSBTTI und Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag sowie nach dem Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen,j) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements,k) Umsetzung § 8 des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt - Förderung von Schulfahrten,l) Aufgaben bezüglich der Kinder- und Jugendförderung nach den §§ 11 bis 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -,m) Zentrale Adoptionsstelle,n) Erstattung von Jugendhilfekosten durch den überörtlichen Träger der Jugendhilfe,o) Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Widerspruchsbehörde bei der Aufgabenwahrnehmung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie Administration des ADV-Verfahrens,p) Hilfen zur Erziehung, Heimerziehung, Betriebserlaubnisverfahren und Aufsicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in erlaubnispflichtigen Einrichtungen,q) Förderung des Pflegekinderwesens,r) Anerkennung von Vormundschaftsvereinen,s) Zuwendungen im Rahmen der Förderung von frauenspezifischen Maßnahmen,t) Zuwendungen im Rahmen der Förderung von familienspezifischen Maßnahmen,u) Förderung der Seniorenarbeit,v) Zuwendungen im Rahmen der Förderung von Projekten zu Hilfen zur Erziehung/Vormundschaftswesen,w) Anerkennung und Förderung von Insolvenzberatungsstellen,x) Landesverteilstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer,y) Förderung von Beratungsstellen gemäß § 6 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz,z) Förderung und Anerkennung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, Erarbeitung eines Sicherstellungsplanes,za) Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion sowie Förderung bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen),zb) Förderung des Projektes „Mobile Familienbildungsangebote im ländlichen Raum“,zc) Förderung der Fach- und Servicestelle Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer; 2. Gesundheitswesena) Obere Gesundheitsbehörde; Fachaufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie Widerspruchsbehörde im Zuständigkeitsbereich,b) Medizinischer Katastrophenschutz,c) Durchführung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt,d) Geschäftsstelle des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung und des Maßregelvollzuges des Landes Sachsen-Anhalt,e) Zuwendungen/Zuschüsse im Gesundheitswesen,f) Entschädigungsleistungen und Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz,g) Überwachung von ambulanten medizinischen Einrichtungen als Gesundheitsdienstleister und von Angehörigen der nicht-ärztlichen Heilberufe und der anderen Fachberufe des Gesundheitswesens hinsichtlich der Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Berufshaftpflichtversicherung und zur Transparenz nach § 26 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3a des Gesundheitsdienstgesetzes,h) Entgegennahme von Anzeigen über Berufshaftpflicht-Versicherungsverhältnisse als zuständige Stelle nach § 117 des Versicherungsvertragsgesetzes in Bezug auf die in Nummer 1.3 genannten Einrichtungen und Berufsangehörigen sowie Krankenhäuser, einschließlich ihrer ambulanten Einrichtungen, und Rehabilitationskliniken nach § 19 Abs. 6 Nr. 2 des Gesundheitsdienstgesetzes und § 14d Abs. 3 des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt,i) Mitgliedschaft im Landesfachausschuss für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten,j) Geschäftsstelle der Kommission zur Beurteilung der Zulässigkeit von Organspenden von Lebenden entsprechend § 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes,k) Mitgliedschaft in der Pandemiesachverständigengruppe,l) Mitgliedschaft in der Landesarbeitsgruppe „Trinkwasser“,m) Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 3 Nr. 1 des Krebsregistergesetzes Sachsen-Anhalt,n) Bußgeldverfahren nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -,o) Förderung von Angeboten der Ehe-, Lebens-, Familien-, Erziehungsberatungsstellen und Suchtberatungsstellen zur Umsetzung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt,p) Durchführung der örtlichen Aufgabe der finanziellen Ausstattung der Betreuungsvereine,q) Vollzug des § 36 des Konsumcannabisgesetzes; 3. Pharmazie4. Versorgungsärztlicher Diensta) Leitender Arzt der Versorgungsverwaltung,b) Sozialmedizinische Versorgungsbegutachtung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung -,c) Durchführung in Ausgangs-, Widerspruchs- und Rechtsmittelverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht des Dritten Teils des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen -,d) Durchführung in Ausgangs-, Widerspruchs- und Rechtsmittelverfahren nach dem Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt,e) Sozialmedizinische Begutachtung im Auftrag des Integrationsamtes,f) Prüfungsausschussvorsitz für Gesundheitsfachberufe,g) Weiterbildung von Ärzten zur Erlangung der Bereichsbezeichnung Sozialmedizin; 5. Heimaufsichta) Heimaufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz,b) Geschäftsstelle der AG 29 nach § 29 des Wohn- und Teilhabegesetzes,c) Mitarbeit in Arbeitsgruppen wie Arbeitskreis Pflege, Q-Team, Bund-Länder-Arbeitsgruppen sowie Landespflegeausschuss; 6. Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufea) Akademische Gesundheitsberufe und Heilpraktikerangelegenheiten,b) Durchführung der Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfungen staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker des Landes Sachsen-Anhalt,c) Gesundheitsfachberufe, Sozialberufe,d) Fachlich-inhaltliche Betreuung der IT-Fachprogramme „SUPRA MED“, „SUPRA PHARM“, „SUPRA DENT“, „SUPRA NAH“, „SUPRA PSYCH“ und „SUPRA BQFG“,e) Geschäftsstelle für die Sachverständigenkommission zur Überprüfung nach dem Heilpraktikerrecht,f) Geschäftsstelle für den Gutachterausschuss für Widerspruchsverfahren in Heilpraktikerangelegenheiten,g) Geschäftsstelle der Zuständigen Behörde nach dem Pflegeberufegesetz,h) Zuständige Behörde nach dem Pflegeberufegesetz,i) Elektronisches Gesundheitsberuferegister,j) Aufgaben bezüglich der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen auf dem Gebiet der Sozialarbeit und Sozialpädagogik sowie die staatliche Anerkennung von Abschlüssen auf dem Gebiet von Sozialarbeit und Sozialpädagogik, die außerhalb von Sachsen-Anhalt erworben wurden; 7. Integrationsamta) Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,b) Kündigungsschutz/begleitende Hilfe im Arbeitsleben - Durchführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen -,c) Inklusionsbetriebe,d) Mitarbeit an Modell- und Forschungsvorhaben gemäß § 14 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung,e) Geschäftsführung „Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt“ gemäß § 103 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen -,f) Sonder- und Arbeitsmarktprogramme nach § 16 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung,g) Koordinierung der trägerübergreifenden Zusammenarbeit des Integrationsamtes mit allen Trägern der Rehabilitation nach den §§ 22 ff. des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen -,h) Integrationsfachdienste,i) Technischer Beratungsdienst bezüglich begleitender Hilfe im Arbeitsleben,j) Mitgliedschaft im Fachausschuss „Schwerbehindertenrecht“ bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen,k) Grundsatzangelegenheiten und Koordinierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nach den §§ 185 und 185a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen -;8. Soziales Entschädigungsrechta) Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Gewährung von einkommensabhängigen sowie einkommens- und vermögensunabhängigen Entschädigungsleistungen einschließlich Krankenbehandlung, Hilfsmittelversorgung, Pflegeleistungen, Teilhabeleistungen und besondere Leistungen im Einzelfall,b) Feststellung und Leistungserbringung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung -, nach dem Bundesversorgungsgesetz im Rahmen des Besitzstandsrechts und nach den Gesetzen, die auf das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung - Bezug nehmen,c) Allgemeine, übergreifende Angelegenheiten des gesamten Sozialen Entschädigungsrechts nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung - einschließlich des Verfahrensrechts, des Anti-D-Hilfegesetzes, der Kapitalentschädigung und Besondere Zuwendungen für Haftopfer nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz,d) Allgemeine Angelegenheiten im Rahmen der Kostenerstattung an Krankenkassen nach § 22 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,e) Widerspruchs- und Klageverfahren für die Versorgungsverwaltung,f) Bewilligung von Rehabilitationsmaßnahmen,g) Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitel 5 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung - einschließlich Krankengeld und ergänzende Leistungen,h) Hilfsmittelversorgung nach Kapitel 5 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung -,i) Leistungen zur Teilhabe nach Kapitel 6 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung -,j) Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung -,k) Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubheit nach Kapitel 8 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung -,l) Besondere Leistungen im Einzelfall nach Kapitel 11 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung -,m) Besitzstandsleistungen nach den §§ 143, 143a und 145 bis 147 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung -,n) Geltendmachung von Rückforderungs- und Erstattungsansprüchen für Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 8 und 11 sowie nach den §§ 143, 143a und 145 bis 147 des Kapitels 23 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung -,o) Kostenerstattung nach § 22 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,p) Schadenersatzangelegenheiten im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts,q) Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung - einschließlich Besitzstandsleistungen nach Kapitel 23 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung -,r) Fallmanagement nach den §§ 29 ff. des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung -,s) Traumaambulanzen - Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts im Rahmen der Schnellen Hilfen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung - und den Gesetzen, die das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Entschädigung - für anwendbar erklären,t) Entschädigungsleistungen nach dem Anti-D-Hilfegesetz,u) Gewährung von Kapitalentschädigung für zu Unrecht erfolgte Inhaftierung und Gewährung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem Häftlingshilfegesetz,v) Gewährung von Entschädigungsleistungen nach den §§ 21 und 22 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, den §§ 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes, den §§ 3 und 4 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,w) Unterstützungsleistungen für Bürger der ehemaligen DDR bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen nach dem Unterstützungsabschlussgesetz; 9. Schwerbehindertenrechta) Allgemeine, übergreifende Angelegenheiten für das Schwerbehindertenrecht einschließlich Rechtsbehelfsverfahren sowie dem Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt,b) Erstattung von Fahrgeldausfällen an Verkehrsunternehmen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr,c) Durchführung des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt,d) Kostenerstattung für Versorgungsverwaltung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz,e) Widerspruchsverfahren,f) Klageverfahren,g) Durchführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Feststellungsverfahren.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.