KreisGebRefG ST · Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Kreisgebietsreform Vom 13. Juli 1993

Ausfertigungsdatum:
13.07.1993
Fundstelle:
GVBl. LSA 1993, 352
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1(1) (aufgehoben)(2) Es wird ein neuer Landkreis Westliche Altmark gebildet ausa) den Gemeinden des bisherigen Landkreises Gardelegen mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 Buchst. d genannten Gemeinden,b) den Gemeinden des bisherigen Landkreises Klötze mit Ausnahme der Stadt Oebisfelde und den Gemeinden Breitenrode, Buchhorst, Gehrendorf, Niendorf, Wassensdorf und Weddendorf,c) den Gemeinden des bisherigen Landkreises Salzwedel,d) den Gemeinden Arendsee/Altmark, Höwisch, Kläden, Kleinau, Leppin, Neulingen, Sanne-Kerkuhn, Schrampe, Thielbeer und Ziemendorf des bisherigen Landkreises Osterburg.(3) Sitz des Landkreises ist die Stadt Salzwedel.

§ 2

§ 2(1) (aufgehoben)(2) Es wird ein neuer Landkreis Östliche Altmark gebildet ausa) den Gemeinden des bisherigen Landkreises Havelberg mit Ausnahme der Gemeinde Mangelsdorf,b) den Gemeinden des bisherigen Landkreises Osterburg mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Buchst. d genannten Gemeinden,c) den Gemeinden des bisherigen Landkreises Stendal mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Buchst. c genannten Gemeinden,d) den Gemeinden Berkau, Bismark/Altmark, Büste, Holzhausen, Könnigde und Kremkau des bisherigen Landkreises Gardelegen.(3) Sitz des Landkreises ist die Stadt Stendal.

§§

§§ 3 bis 21(aufgehoben)

§§

§§ 22 und 23(aufgehoben)

§§

§§ 24 bis 37(aufgehoben)

Anlage KreisGebRefG

Anlage(zu § 33 Satz 3)Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/st/120dd612-1ac3-43d9-b816-e8a733369ad1-st2020.9 1993 352anlage.pdf

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.